Eine Einlage liegt vor, wenn der Unternehmer dem Betrieb Geld oder Wirtschaftsgüter aus seinem Privatvermögen zuführt. Sie erhöht das Betriebsvermögen, ist aber kein Ertrag und wird beim Betriebsvermögensvergleich herausgerechnet.
Bewertung
Einlagen werden grundsätzlich mit dem Teilwert angesetzt. Sie sind das Gegenstück zur Entnahme und dürfen den Gewinn nicht künstlich verändern.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Warum ist die Einlage kein Gewinn?
Weil sie aus bereits versteuertem Privatvermögen stammt und nur die Vermögenssphäre wechselt, nicht die Ertragslage betrifft.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

