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Glossar · Selbständige & Gewinn§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStGDefinition

Teilwert

Wert, den ein Erwerber des ganzen Betriebs für ein einzelnes Wirtschaftsgut ansetzen würde.

Das Wichtigste in Kürze

Der Teilwert ist der Betrag, den ein gedachter Erwerber des gesamten Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für ein einzelnes Wirtschaftsgut ansetzen würde – unter der Annahme der Betriebsfortführung. Er ist Bewertungsmaßstab für Einlagen, Entnahmen und Teilwertabschreibungen.

Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG Bereich: Selbständige & Gewinn

Teilwertabschreibung

Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung darf ein Wirtschaftsgut auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden. Steigt der Wert später, besteht ein Wertaufholungsgebot.

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie unterscheidet sich der Teilwert vom gemeinen Wert?

Der gemeine Wert ist der Einzelveräußerungspreis; der Teilwert unterstellt die Fortführung des Betriebs als Ganzes.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 6 EStG – Bewertung. Gesetze im Internet.
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