Für bestimmte Leistungen gilt statt 19 % der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % – etwa für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, den öffentlichen Nahverkehr und kulturelle Leistungen.
Abgrenzungsfragen
Die Abgrenzung ist oft streitanfällig (z. B. Speisen im Restaurant vs. zum Mitnehmen). Für Photovoltaikanlagen gilt sogar ein Nullsteuersatz. Der Katalog des § 12 Abs. 2 UStG ist abschließend.
| ermäßigter Satz | 7 % |
|---|---|
| Regelsatz | 19 % |
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Ermäßigter Steuersatz zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Warum sind manche Speisen 7 % und andere 19 %?
Lieferungen von Lebensmitteln sind ermäßigt; Restaurationsleistungen (Verzehr an Ort und Stelle) unterliegen grundsätzlich 19 %.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

