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Glossar · Umsatzsteuer§ 19 UStGDefinition

Kleinunternehmerregelung

Befreiung von der Umsatzsteuer für Unternehmer mit geringem Umsatz.

Das Wichtigste in Kürze

Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen, wenn ihr Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug.

Rechtsgrundlage: § 19 UStG Bereich: Umsatzsteuer

Vor- und Nachteile

Vorteil ist der geringere Verwaltungsaufwand und ein Preisvorteil gegenüber Privatkunden. Nachteil: kein Vorsteuerabzug. Auf die Regelung kann verzichtet werden (Option zur Regelbesteuerung), Bindung fünf Jahre.

Eckdaten · Kleinunternehmerregelung
Grenze Vorjahr25.000 €
Grenze laufendes Jahr100.000 €

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen?

Nein, Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und müssen auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG hinweisen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 19 UStG – Kleinunternehmer. Gesetze im Internet.
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