Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen, wenn ihr Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug.
Vor- und Nachteile
Vorteil ist der geringere Verwaltungsaufwand und ein Preisvorteil gegenüber Privatkunden. Nachteil: kein Vorsteuerabzug. Auf die Regelung kann verzichtet werden (Option zur Regelbesteuerung), Bindung fünf Jahre.
| Grenze Vorjahr | 25.000 € |
|---|---|
| Grenze laufendes Jahr | 100.000 € |
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen?
Nein, Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und müssen auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG hinweisen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

