Menschen mit erheblicher Gehbehinderung erhalten eine Fahrtkostenpauschale von 900 € (ab bestimmten Merkzeichen) bzw. 4.500 € (bei außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blindheit oder Hilflosigkeit) als außergewöhnliche Belastung.
Anrechnung zumutbare Belastung
Die Pauschale unterliegt der zumutbaren Belastung und tritt neben den Behinderten-Pauschbetrag. Ein Einzelnachweis der Fahrten ist nicht erforderlich.
| Grundpauschale | 900 € |
|---|---|
| erhöhte Pauschale | 4.500 € |
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Brauche ich Fahrtnachweise?
Nein, die Pauschale wird ohne Einzelnachweis gewährt; maßgeblich sind die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

