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Glossar · Familie & Kinder§ 33 Abs. 2a EStGDefinition

Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale

Pauschale für behinderungsbedingte Fahrten als außergewöhnliche Belastung.

Das Wichtigste in Kürze

Menschen mit erheblicher Gehbehinderung erhalten eine Fahrtkostenpauschale von 900 € (ab bestimmten Merkzeichen) bzw. 4.500 € (bei außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blindheit oder Hilflosigkeit) als außergewöhnliche Belastung.

Rechtsgrundlage: § 33 Abs. 2a EStG Bereich: Familie & Kinder

Anrechnung zumutbare Belastung

Die Pauschale unterliegt der zumutbaren Belastung und tritt neben den Behinderten-Pauschbetrag. Ein Einzelnachweis der Fahrten ist nicht erforderlich.

Eckdaten · Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
Grundpauschale900 €
erhöhte Pauschale4.500 €

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Brauche ich Fahrtnachweise?

Nein, die Pauschale wird ohne Einzelnachweis gewährt; maßgeblich sind die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen. Gesetze im Internet.
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