Kosten, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig und außergewöhnlich entstehen – etwa Krankheits-, Pflege- oder Bestattungskosten –, können die Steuer mindern, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen.
Allgemeine und besondere
§ 33 EStG erfasst die allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen (mit zumutbarer Eigenbelastung). §§ 33a/33b regeln besondere Fälle wie Unterhalt an bedürftige Angehörige oder den Behinderten-Pauschbetrag ohne Kürzung.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die zumutbare Belastung?
Sie beträgt je nach Einkommen und Familienstand 1–7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte und wird gestaffelt berechnet.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

