Menschen mit Behinderung können statt Einzelnachweis einen gestaffelten Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung ohne zumutbare Eigenbelastung geltend machen. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB).
Höhe und Nachweis
Der Pauschbetrag reicht von 384 € (GdB 20) bis 2.840 € (GdB 100); bei hilflosen und blinden Menschen erhöht er sich auf 7.400 €. Nachweis über Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid.
| GdB 50 | 1.140 € |
|---|---|
| GdB 100 | 2.840 € |
| hilflos/blind | 7.400 € |
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Behinderten-Pauschbetrag zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich zusätzlich einzelne Kosten absetzen?
Der Pauschbetrag deckt laufende typische Mehraufwendungen ab; außergewöhnliche Einzelkosten (z. B. Umbau) können daneben geltend gemacht werden.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

