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Glossar · Grundlagen & System§ 33b EStGDefinition

Behinderten-Pauschbetrag

Pauschale steuerliche Entlastung je nach Grad der Behinderung.

Das Wichtigste in Kürze

Menschen mit Behinderung können statt Einzelnachweis einen gestaffelten Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung ohne zumutbare Eigenbelastung geltend machen. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB).

Rechtsgrundlage: § 33b EStG Bereich: Grundlagen & System

Höhe und Nachweis

Der Pauschbetrag reicht von 384 € (GdB 20) bis 2.840 € (GdB 100); bei hilflosen und blinden Menschen erhöht er sich auf 7.400 €. Nachweis über Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid.

Eckdaten · Behinderten-Pauschbetrag
GdB 501.140 €
GdB 1002.840 €
hilflos/blind7.400 €

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich zusätzlich einzelne Kosten absetzen?

Der Pauschbetrag deckt laufende typische Mehraufwendungen ab; außergewöhnliche Einzelkosten (z. B. Umbau) können daneben geltend gemacht werden.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 33b EStG – Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung. Gesetze im Internet.
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