Seit der Umstellung auf die Belegvorhaltepflicht müssen der Steuererklärung grundsätzlich keine Belege mehr beigefügt werden. Sie sind jedoch aufzubewahren und dem Finanzamt auf Nachfrage vorzulegen.
Aufbewahrung
Belege wie Spendenquittungen oder Handwerkerrechnungen sollten bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist aufbewahrt werden. Fordert das Finanzamt sie an, ist zeitnah zu reagieren, sonst droht eine Kürzung oder Schätzung.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Belegvorhaltepflicht zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich Belege mit der Steuererklärung einreichen?
Nein, grundsätzlich nicht – aber aufbewahren und auf Anforderung des Finanzamts vorlegen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

