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Glossar · Familie & Kinder§ 39f EStGDefinition

Faktorverfahren

Alternative zur Steuerklassenkombination III/V für Ehegatten.

Das Wichtigste in Kürze

Beim Faktorverfahren (Steuerklasse IV mit Faktor) wird der voraussichtliche Splittingvorteil bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. So verteilt sich die Steuerlast gerechter als bei der Kombination III/V.

Rechtsgrundlage: § 39f EStG Bereich: Familie & Kinder

Vorteil

Der Faktor (kleiner als 1) senkt die Lohnsteuer beider Partner anteilig. Nachzahlungen bei der Veranlagung werden dadurch seltener als bei III/V, wo der Partner mit Klasse V hoch belastet wird.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Faktorverfahren zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wo beantrage ich das Faktorverfahren?

Beim Finanzamt, meist im Rahmen des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens; der Faktor gilt dann für das Kalenderjahr.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 39f EStG – Faktorverfahren. Gesetze im Internet.
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