Beim Faktorverfahren (Steuerklasse IV mit Faktor) wird der voraussichtliche Splittingvorteil bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. So verteilt sich die Steuerlast gerechter als bei der Kombination III/V.
Vorteil
Der Faktor (kleiner als 1) senkt die Lohnsteuer beider Partner anteilig. Nachzahlungen bei der Veranlagung werden dadurch seltener als bei III/V, wo der Partner mit Klasse V hoch belastet wird.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Wo beantrage ich das Faktorverfahren?
Beim Finanzamt, meist im Rahmen des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens; der Faktor gilt dann für das Kalenderjahr.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

