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Glossar · Arbeitnehmer & Lohn§ 39a EStGDefinition

Lohnsteuerermäßigung (Freibetrag)

Eintrag eines Freibetrags, um den monatlichen Lohnsteuerabzug zu senken.

Das Wichtigste in Kürze

Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen erwartet, kann beim Finanzamt einen Freibetrag als ELStAM-Merkmal eintragen lassen – so wird schon monatlich weniger Lohnsteuer einbehalten.

Rechtsgrundlage: § 39a EStG Bereich: Arbeitnehmer & Lohn

Wirkung und Pflicht

Der Freibetrag erhöht das Nettoeinkommen unterjährig. Wer ihn nutzt, ist regelmäßig zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (Pflichtveranlagung).

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Lohnsteuerermäßigung (Freibetrag) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Ab welcher Höhe lohnt sich der Freibetrag?

Ein Freibetrag wird in der Regel erst ab einer Antragsgrenze von 600 € berücksichtigt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 39a EStG – Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag. Gesetze im Internet.
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