Bleibt der Einspruch erfolglos, kann binnen eines Monats nach der Einspruchsentscheidung Klage beim Finanzgericht erhoben werden. Das Finanzgericht ist die erste und einzige Tatsacheninstanz; Revision zum BFH ist nur eingeschränkt möglich.
Kosten und Ablauf
Anders als das Einspruchsverfahren ist das Klageverfahren kostenpflichtig (Gerichtskosten nach Streitwert). Ein Anwalts- oder Steuerberaterzwang besteht vor dem Finanzgericht nicht, wohl aber vor dem Bundesfinanzhof.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Brauche ich einen Anwalt vor dem Finanzgericht?
Nein, vor dem Finanzgericht besteht kein Vertretungszwang; vor dem Bundesfinanzhof hingegen schon.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

