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Glossar · Arbeitnehmer & Lohn§ 9 EStGDefinition

Fortbildungskosten

Kosten der beruflichen Weiterbildung – voll als Werbungskosten abziehbar.

Das Wichtigste in Kürze

Aufwendungen für Fortbildungen im ausgeübten Beruf sind unbegrenzt als Werbungskosten abziehbar – Kursgebühren, Fachliteratur, Fahrten und Übernachtung. Sie sind von den nur begrenzt abziehbaren Ausbildungskosten abzugrenzen.

Rechtsgrundlage: § 9 EStG Bereich: Arbeitnehmer & Lohn

Fortbildung vs. Ausbildung

Fortbildung setzt einen bereits erlernten Beruf voraus (Weiterbildung, Umschulung). Die erstmalige Berufsausbildung ist dagegen nur als Sonderausgabe bis 6.000 € abziehbar.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Fortbildungskosten zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Sind ein Meisterkurs oder ein Zweitstudium absetzbar?

Ja, nach abgeschlossener Erstausbildung gelten sie als Fortbildung und sind in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 9 EStG – Werbungskosten. Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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