Aufwendungen für Fortbildungen im ausgeübten Beruf sind unbegrenzt als Werbungskosten abziehbar – Kursgebühren, Fachliteratur, Fahrten und Übernachtung. Sie sind von den nur begrenzt abziehbaren Ausbildungskosten abzugrenzen.
Fortbildung vs. Ausbildung
Fortbildung setzt einen bereits erlernten Beruf voraus (Weiterbildung, Umschulung). Die erstmalige Berufsausbildung ist dagegen nur als Sonderausgabe bis 6.000 € abziehbar.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Fortbildungskosten zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Sind ein Meisterkurs oder ein Zweitstudium absetzbar?
Ja, nach abgeschlossener Erstausbildung gelten sie als Fortbildung und sind in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

