SteuerNest
Begriff suchenZum Glossar
Glossar · Internationales§ 1 Abs. 3 EStGDefinition

Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

Antragsbesteuerung wie ein Inländer trotz Wohnsitz im Ausland.

Das Wichtigste in Kürze

Wer seine Einkünfte nahezu ausschließlich (mind. 90 %) in Deutschland erzielt, kann als fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden und so personenbezogene Vergünstigungen nutzen – etwa Grundfreibetrag und Splitting.

Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 3 EStG Bereich: Internationales

Voraussetzungen

Entweder unterliegen mindestens 90 % der Einkünfte der deutschen Steuer oder die nicht der deutschen Steuer unterliegenden Einkünfte übersteigen den Grundfreibetrag nicht. Wichtig für Grenzgänger.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann lohnt sich der Antrag?

Wenn dadurch Splitting, Grundfreibetrag oder familienbezogene Abzüge nutzbar werden, die der beschränkt Steuerpflichtige sonst verliert.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 1 EStG – Steuerpflicht. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

SteuerNest

Noch Fragen zu Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht?

Der KI-Assistent erklärt Steuerbegriffe im Zusammenhang deines Falls – rund um die Uhr.

Link kopiert