Wer seine Einkünfte nahezu ausschließlich (mind. 90 %) in Deutschland erzielt, kann als fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden und so personenbezogene Vergünstigungen nutzen – etwa Grundfreibetrag und Splitting.
Voraussetzungen
Entweder unterliegen mindestens 90 % der Einkünfte der deutschen Steuer oder die nicht der deutschen Steuer unterliegenden Einkünfte übersteigen den Grundfreibetrag nicht. Wichtig für Grenzgänger.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wann lohnt sich der Antrag?
Wenn dadurch Splitting, Grundfreibetrag oder familienbezogene Abzüge nutzbar werden, die der beschränkt Steuerpflichtige sonst verliert.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

