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Glossar · Selbständige & Gewinn§ 7 Abs. 1 S. 3 EStGDefinition

Geschäfts- oder Firmenwert

Immaterieller Mehrwert eines Unternehmens über den Substanzwert hinaus.

Das Wichtigste in Kürze

Der Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) verkörpert Ruf, Kundenstamm und Ertragskraft eines Unternehmens. Ein entgeltlich erworbener Firmenwert wird aktiviert und über eine typisierte Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben.

Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 1 S. 3 EStG Bereich: Selbständige & Gewinn

Nur bei Erwerb

Ein selbst geschaffener Firmenwert darf nicht aktiviert werden; nur der beim Kauf eines Betriebs bezahlte (derivative) Firmenwert ist ansatz- und abschreibungsfähig.

Eckdaten · Geschäfts- oder Firmenwert
AfA-Dauer15 Jahre

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Geschäfts- oder Firmenwert zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich einen selbst aufgebauten Firmenwert abschreiben?

Nein, nur ein entgeltlich erworbener Firmenwert ist aktivierungs- und abschreibungsfähig.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung. Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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