Zum Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb dienen. Man unterscheidet notwendiges, gewillkürtes und – im Gegensatz dazu – Privatvermögen. Die Zuordnung entscheidet über AfA, Betriebsausgaben und die Besteuerung stiller Reserven.
Kategorien
Notwendiges Betriebsvermögen wird zu über 50 % betrieblich genutzt, gewillkürtes zu 10–50 % (mit Zuordnungswahlrecht), darunter Privatvermögen. Der Wechsel erfolgt durch Einlage oder Entnahme.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Warum ist die Zuordnung wichtig?
Weil Wertsteigerungen von Betriebsvermögen steuerverstrickt sind – bei Verkauf oder Entnahme werden stille Reserven aufgedeckt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

