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Glossar · Selbständige & Gewinn§ 4 Abs. 1 EStGDefinition

Betriebsvermögen

Gesamtheit der einem Betrieb dienenden Wirtschaftsgüter.

Das Wichtigste in Kürze

Zum Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb dienen. Man unterscheidet notwendiges, gewillkürtes und – im Gegensatz dazu – Privatvermögen. Die Zuordnung entscheidet über AfA, Betriebsausgaben und die Besteuerung stiller Reserven.

Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 1 EStG Bereich: Selbständige & Gewinn

Kategorien

Notwendiges Betriebsvermögen wird zu über 50 % betrieblich genutzt, gewillkürtes zu 10–50 % (mit Zuordnungswahlrecht), darunter Privatvermögen. Der Wechsel erfolgt durch Einlage oder Entnahme.

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Häufige Fragen (FAQ)

Warum ist die Zuordnung wichtig?

Weil Wertsteigerungen von Betriebsvermögen steuerverstrickt sind – bei Verkauf oder Entnahme werden stille Reserven aufgedeckt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 4 EStG – Gewinnbegriff. Gesetze im Internet.
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