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Glossar · Verfahren & AO§ 109 AODefinition

Fristverlängerung

Verlängerung gesetzlicher oder behördlicher Fristen auf Antrag.

Das Wichtigste in Kürze

Kann eine Frist – etwa zur Abgabe der Steuererklärung – nicht eingehalten werden, lässt sich beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Der Antrag sollte vor Fristablauf und begründet gestellt werden.

Rechtsgrundlage: § 109 AO Bereich: Verfahren & AO

Ermessen des Finanzamts

Die Verlängerung steht im Ermessen der Behörde. Behördliche Fristen sind eher verlängerbar als gesetzliche. Ohne rechtzeitigen Antrag drohen Verspätungszuschlag und Schätzung.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Fristverlängerung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?

Formlos schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Finanzamt, möglichst mit Begründung und vor Fristablauf.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 109 AO – Verlängerung von Fristen. Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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