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Glossar · Verfahren & AO§ 152 AODefinition

Verspätungszuschlag

Zuschlag bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung.

Das Wichtigste in Kürze

Wer seine Steuererklärung verspätet abgibt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. In vielen Fällen wird er automatisch festgesetzt: 0,25 % der festgesetzten Steuer je angefangenem Monat, mindestens 25 € pro Monat.

Rechtsgrundlage: § 152 AO Bereich: Verfahren & AO

Automatische Festsetzung

Bei mehr als 14 Monaten Verspätung ist die Festsetzung zwingend. In anderen Fällen liegt sie im Ermessen des Finanzamts. Der Zuschlag ist von etwaigen Nachzahlungszinsen zu unterscheiden.

Eckdaten · Verspätungszuschlag
Satz0,25 %/Monat
Mindestbetrag25 €/Monat

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Verspätungszuschlag zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich gegen den Verspätungszuschlag vorgehen?

Ja, per Einspruch, insbesondere wenn er im Ermessen stand und die Verspätung entschuldbar war.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 152 AO – Verspätungszuschlag. Gesetze im Internet.
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