Wer seine Steuererklärung verspätet abgibt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. In vielen Fällen wird er automatisch festgesetzt: 0,25 % der festgesetzten Steuer je angefangenem Monat, mindestens 25 € pro Monat.
Automatische Festsetzung
Bei mehr als 14 Monaten Verspätung ist die Festsetzung zwingend. In anderen Fällen liegt sie im Ermessen des Finanzamts. Der Zuschlag ist von etwaigen Nachzahlungszinsen zu unterscheiden.
| Satz | 0,25 %/Monat |
|---|---|
| Mindestbetrag | 25 €/Monat |
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich gegen den Verspätungszuschlag vorgehen?
Ja, per Einspruch, insbesondere wenn er im Ermessen stand und die Verspätung entschuldbar war.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

