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Glossar · Arbeitnehmer & Lohn§ 34 Abs. 1 EStGDefinition

Fünftelregelung

Tarifermäßigung für zusammengeballte, außerordentliche Einkünfte.

Das Wichtigste in Kürze

Die Fünftelregelung mildert die Progression bei einmaligen, zusammengeballten Einkünften wie Abfindungen. Die Steuer wird rechnerisch so ermittelt, als würde ein Fünftel der Zahlung fünf Jahre lang zufließen.

Rechtsgrundlage: § 34 Abs. 1 EStG Bereich: Arbeitnehmer & Lohn

Berechnung

Zunächst wird die Steuer auf das Einkommen ohne die außerordentliche Zahlung berechnet, dann auf das Einkommen plus ein Fünftel; die Differenz wird verfünffacht. So wird der Progressionssprung abgefedert. Seit 2025 nur noch in der Veranlagung, nicht im Lohnsteuerabzug.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Fünftelregelung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich die Fünftelregelung beantragen?

Nein, das Finanzamt prüft sie bei der Veranlagung von Amts wegen, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 34 EStG – Außerordentliche Einkünfte. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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