Die Fünftelregelung mildert die Progression bei einmaligen, zusammengeballten Einkünften wie Abfindungen. Die Steuer wird rechnerisch so ermittelt, als würde ein Fünftel der Zahlung fünf Jahre lang zufließen.
Berechnung
Zunächst wird die Steuer auf das Einkommen ohne die außerordentliche Zahlung berechnet, dann auf das Einkommen plus ein Fünftel; die Differenz wird verfünffacht. So wird der Progressionssprung abgefedert. Seit 2025 nur noch in der Veranlagung, nicht im Lohnsteuerabzug.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich die Fünftelregelung beantragen?
Nein, das Finanzamt prüft sie bei der Veranlagung von Amts wegen, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

