Die Körperschaftsteuer belastet das Einkommen juristischer Personen wie GmbH oder AG mit einem festen Satz von 15 % (zzgl. Solidaritätszuschlag). Ausschüttungen an Gesellschafter unterliegen zusätzlich der Abgeltungsteuer.
Gesamtbelastung
Zusammen mit der Gewerbesteuer liegt die Gesamtbelastung einer Kapitalgesellschaft je nach Hebesatz bei rund 30 %. Das Trennungsprinzip trennt die Ebene der Gesellschaft von der der Gesellschafter.
| Steuersatz | 15 % |
|---|---|
| + Soli | 5,5 % auf die KSt |
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Wer zahlt Körperschaftsteuer?
Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine und andere juristische Personen – nicht Einzelunternehmer oder Personengesellschaften.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

