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Glossar · Unternehmen & KörperschaftKStGDefinition

Körperschaftsteuer

Einkommensteuer der juristischen Personen, insbesondere von Kapitalgesellschaften.

Das Wichtigste in Kürze

Die Körperschaftsteuer belastet das Einkommen juristischer Personen wie GmbH oder AG mit einem festen Satz von 15 % (zzgl. Solidaritätszuschlag). Ausschüttungen an Gesellschafter unterliegen zusätzlich der Abgeltungsteuer.

Rechtsgrundlage: KStG Bereich: Unternehmen & Körperschaft

Gesamtbelastung

Zusammen mit der Gewerbesteuer liegt die Gesamtbelastung einer Kapitalgesellschaft je nach Hebesatz bei rund 30 %. Das Trennungsprinzip trennt die Ebene der Gesellschaft von der der Gesellschafter.

Eckdaten · Körperschaftsteuer
Steuersatz15 %
+ Soli5,5 % auf die KSt

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Wer zahlt Körperschaftsteuer?

Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine und andere juristische Personen – nicht Einzelunternehmer oder Personengesellschaften.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. Körperschaftsteuergesetz (KStG). Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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