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Glossar · Grundlagen & System§ 10b EStGDefinition

Spenden

Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen, als Sonderausgaben abziehbar.

Das Wichtigste in Kürze

Spenden und Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte Körperschaften sind bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abziehbar. Nicht genutzte Beträge können vorgetragen werden.

Rechtsgrundlage: § 10b EStG Bereich: Grundlagen & System

Nachweis

Bis 300 € genügt ein vereinfachter Nachweis (Kontoauszug); darüber ist eine Zuwendungsbestätigung erforderlich. Parteispenden sind teils über eine Steuerermäßigung nach § 34g EStG begünstigt.

Eckdaten · Spenden
Höchstgrenze20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte
vereinfachter Nachweisbis 300 €

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Sind Sachspenden absetzbar?

Ja, mit dem gemeinen Wert; bei Entnahme aus dem Betriebsvermögen ist die Bewertung gesondert zu beachten.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 10b EStG – Steuerbegünstigte Zwecke. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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