Die Gewerbesteuer belastet den Gewerbeertrag und fließt den Gemeinden zu. Bemessungsgrundlage ist der um Hinzurechnungen und Kürzungen korrigierte Gewinn; die Höhe hängt vom Hebesatz der Gemeinde ab.
Freibetrag und Anrechnung
Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €. Die gezahlte Gewerbesteuer wird bei natürlichen Personen über § 35 EStG teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass die Doppelbelastung gemildert wird.
| Steuermesszahl | 3,5 % |
|---|---|
| Freibetrag (Einzel/PersG) | 24.500 € |
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Gewerbesteuer zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?
Nein, freiberufliche Tätigkeit unterliegt nicht der Gewerbesteuer – nur der Gewerbebetrieb.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

