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Glossar · Verfahren & AO§§ 179, 180 AODefinition

Gesonderte und einheitliche Feststellung

Verfahren zur Feststellung gemeinsam erzielter Einkünfte.

Das Wichtigste in Kürze

Erzielen mehrere Personen gemeinsam Einkünfte (z. B. eine Personengesellschaft oder Grundstücksgemeinschaft), werden diese in einem eigenen Bescheid gesondert und einheitlich festgestellt und dann auf die Beteiligten verteilt.

Rechtsgrundlage: §§ 179, 180 AO Bereich: Verfahren & AO

Grundlagenbescheid

Der Feststellungsbescheid ist ein Grundlagenbescheid: Er bindet die Einkommensteuerbescheide der Beteiligten. Einwände gegen die Höhe der Einkünfte sind gegen den Feststellungsbescheid zu richten, nicht gegen den Folgebescheid.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Gesonderte und einheitliche Feststellung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wo lege ich Einspruch ein?

Gegen die festgestellten Beträge beim Feststellungsfinanzamt; der persönliche Einkommensteuerbescheid folgt diesem automatisch.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 180 AO – Gesonderte Feststellung. Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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