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Glossar · Unternehmen & Körperschaft§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStGDefinition

Personengesellschaft

Gesellschaft (GbR, OHG, KG), deren Gewinn den Gesellschaftern zugerechnet wird.

Das Wichtigste in Kürze

Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG sind selbst nicht einkommensteuerpflichtig. Ihr Gewinn wird einheitlich und gesondert festgestellt und den Gesellschaftern zugerechnet (Transparenzprinzip); sie versteuern ihn mit ihrem persönlichen Satz.

Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Bereich: Unternehmen & Körperschaft

Gesonderte Feststellung

Der Gewinn wird per Feststellungsbescheid ermittelt und verteilt. Sonderbetriebsvermögen und -vergütungen sind einzubeziehen. Gewerbliche Personengesellschaften schulden die Gewerbesteuer selbst.

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Zahlt eine GbR Einkommensteuer?

Nein, die Gesellschafter versteuern ihren Gewinnanteil; die Gesellschaft ist einkommensteuerlich transparent.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 15 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Gesetze im Internet.
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