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Glossar · Arbeitnehmer & Lohn§ 3 Nr. 34 EStGDefinition

Betriebliche Gesundheitsförderung

Arbeitgeberleistungen für zertifizierte Gesundheitskurse sind bis 600 Euro pro Jahr steuerfrei.

Das Wichtigste in Kürze

Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung bleiben bis 600 Euro je Beschäftigten und Jahr steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme den Anforderungen der §§ 20, 20b SGB V entspricht.

Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 34 EStG Bereich: Arbeitnehmer & Lohn

Begünstigte Maßnahmen

Erfasst sind zertifizierte Kurse zu Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention. Nicht begünstigt sind Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios und Sportvereine – dort bleibt nur die Sachbezugsfreigrenze.

Zusätzlichkeit und Nachweis

Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Der Arbeitgeber dokumentiert Zertifizierung und Teilnahme im Lohnkonto; der steuerfreie Betrag erscheint nicht als geldwerter Vorteil.

Eckdaten · Betriebliche Gesundheitsförderung
Freibetrag600 € je Beschäftigten und Kalenderjahr
VoraussetzungZertifizierung nach §§ 20, 20b SGB V
Zusätzlichkeiterforderlich – keine Gehaltsumwandlung
Nicht begünstigtFitnessstudio-Beiträge, Vereinsbeiträge

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Ist der Zuschuss zum Fitnessstudio steuerfrei?

In der Regel nein. Reine Mitgliedsbeiträge sind nicht begünstigt; steuerfrei bleiben sie nur im Rahmen der 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze.

Was passiert bei mehr als 600 Euro?

Der übersteigende Betrag ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 3 Nr. 34 EStG – Steuerfreie Einnahmen. Gesetze im Internet.
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