Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wandelt der Arbeitnehmer Teile des Bruttolohns in Beiträge zur Altersversorgung um. Diese sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei; die spätere Rente ist nachgelagert zu versteuern.
Durchführungswege
Üblich sind Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze sind steuerfrei (davon ein Teil auch sozialabgabenfrei). In der Auszahlungsphase greift die volle Besteuerung.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Lohnt sich Entgeltumwandlung?
Häufig ja durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis sowie Arbeitgeberzuschuss; nachgelagert ist die Rente aber voll steuer- und beitragspflichtig.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

