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Glossar · Grundlagen & System§ 33 EStGDefinition

Krankheitskosten

Selbst getragene Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung.

Das Wichtigste in Kürze

Von der Krankenkasse nicht erstattete Krankheitskosten – Zuzahlungen, Zahnersatz, Brillen, bestimmte Behandlungen – sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen.

Rechtsgrundlage: § 33 EStG Bereich: Grundlagen & System

Nachweis

Erforderlich ist die Zwangsläufigkeit; bei bestimmten Maßnahmen (z. B. Kur, wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden) ist ein amtsärztliches Attest vor Behandlungsbeginn nötig. Belege sind aufzubewahren.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Krankheitskosten zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Sind Zuzahlungen absetzbar?

Ja, gesetzliche Zuzahlungen und selbst getragene medizinisch notwendige Kosten zählen zu den Krankheitskosten.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 33 EStG. Gesetze im Internet.
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