Von der Krankenkasse nicht erstattete Krankheitskosten – Zuzahlungen, Zahnersatz, Brillen, bestimmte Behandlungen – sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen.
Nachweis
Erforderlich ist die Zwangsläufigkeit; bei bestimmten Maßnahmen (z. B. Kur, wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden) ist ein amtsärztliches Attest vor Behandlungsbeginn nötig. Belege sind aufzubewahren.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Sind Zuzahlungen absetzbar?
Ja, gesetzliche Zuzahlungen und selbst getragene medizinisch notwendige Kosten zählen zu den Krankheitskosten.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

