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Glossar · Selbständige & Gewinn§ 14 GewODefinition

Gewerbeanmeldung

Pflichtanzeige der Aufnahme eines Gewerbes beim Gewerbeamt.

Das Wichtigste in Kürze

Wer einen Gewerbebetrieb aufnimmt, muss dies beim Gewerbeamt anzeigen. Das Amt informiert Finanzamt, IHK/HWK und weitere Stellen. Freiberufler und Land-/Forstwirte sind davon befreit.

Rechtsgrundlage: § 14 GewO Bereich: Selbständige & Gewinn

Folgeschritte

Nach der Anmeldung versendet das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung; es vergibt die Steuernummer und prüft die Kleinunternehmerregelung. Ein Nebengewerbe ist ebenfalls anmeldepflichtig.

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Gebühr liegt je nach Gemeinde meist zwischen 20 und 60 €.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 14 GewO – Anzeigepflicht. Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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