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Glossar · Selbständige & Gewinn§ 138 AODefinition

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Pflichtformular zur Anmeldung einer selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit beim Finanzamt.

Das Wichtigste in Kürze

Wer eine selbständige, freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, muss den elektronischen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ausfüllen. Auf dieser Basis vergibt das Finanzamt die Steuernummer.

Rechtsgrundlage: § 138 AO Bereich: Selbständige & Gewinn

Wichtige Angaben

Abgefragt werden voraussichtliche Umsätze/Gewinne (für Vorauszahlungen), die Wahl der Kleinunternehmerregelung und die Art der Gewinnermittlung. Die Angaben prägen die erste steuerliche Behandlung.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann muss der Fragebogen abgegeben werden?

Innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit, elektronisch über ELSTER.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 138 AO – Anzeigepflichten. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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