Ein Gewerbebetrieb liegt vor bei selbständiger, nachhaltiger Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr – sofern es sich nicht um Freiberufler, Land-/Forstwirtschaft oder reine Vermögensverwaltung handelt.
Folgen der Einordnung
Gewerbliche Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer und erfordern eine Gewerbeanmeldung. Bei Personengesellschaften kann die Abfärbetheorie eine gewerbliche Infektion auslösen.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Wann ist es kein Gewerbe?
Bei freiberuflicher Tätigkeit (Katalogberufe), reiner Vermögensverwaltung oder Liebhaberei ohne Gewinnabsicht.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

