Der Gewerbeertrag ist der nach dem EStG/KStG ermittelte Gewinn, korrigiert um gewerbesteuerliche Hinzurechnungen (§ 8) und Kürzungen (§ 9). Auf ihn wird die Steuermesszahl von 3,5 % angewendet.
Hinzurechnungen und Kürzungen
Hinzugerechnet werden z. B. anteilige Finanzierungsentgelte über einem Freibetrag; gekürzt wird u. a. der Grundbesitzanteil (erweiterte Kürzung bei reiner Grundstücksverwaltung). Das Ergebnis mal Messzahl mal Hebesatz ergibt die Gewerbesteuer.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Warum weicht der Gewerbeertrag vom Gewinn ab?
Durch Hinzurechnungen (z. B. Zinsen, Mieten) und Kürzungen (z. B. Grundbesitz), die den ertragsteuerlichen Gewinn gewerbesteuerlich modifizieren.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

