Um die Doppelbelastung mit Gewerbe- und Einkommensteuer zu mildern, wird bei Einzelunternehmern und Mitunternehmern das 4-fache des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet.
Wirkung
Bis zu einem Hebesatz von rund 420 % wird die Gewerbesteuer nahezu vollständig neutralisiert. Die Anrechnung ist auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und den anteiligen Einkommensteuerbetrag begrenzt.
| Anrechnungsfaktor | 4,0 × Messbetrag |
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Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Steuerermäßigung für Gewerbesteuer (§ 35) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Profitieren Kapitalgesellschaften davon?
Nein, § 35 EStG gilt nur für natürliche Personen mit gewerblichen Einkünften, nicht für die Körperschaftsteuer.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

