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Glossar · Unternehmen & Körperschaft§ 35 EStGDefinition

Steuerermäßigung für Gewerbesteuer (§ 35)

Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer bei Unternehmern.

Das Wichtigste in Kürze

Um die Doppelbelastung mit Gewerbe- und Einkommensteuer zu mildern, wird bei Einzelunternehmern und Mitunternehmern das 4-fache des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet.

Rechtsgrundlage: § 35 EStG Bereich: Unternehmen & Körperschaft

Wirkung

Bis zu einem Hebesatz von rund 420 % wird die Gewerbesteuer nahezu vollständig neutralisiert. Die Anrechnung ist auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und den anteiligen Einkommensteuerbetrag begrenzt.

Eckdaten · Steuerermäßigung für Gewerbesteuer (§ 35)
Anrechnungsfaktor4,0 × Messbetrag

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Profitieren Kapitalgesellschaften davon?

Nein, § 35 EStG gilt nur für natürliche Personen mit gewerblichen Einkünften, nicht für die Körperschaftsteuer.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 35 EStG – Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb. Gesetze im Internet.
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