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Glossar · Unternehmen & Körperschaft§ 16 GewStGDefinition

Hebesatz

Von der Gemeinde festgelegter Prozentsatz zur Berechnung der Gewerbe- und Grundsteuer.

Das Wichtigste in Kürze

Der Hebesatz ist ein Multiplikator, den jede Gemeinde selbst bestimmt. Bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer wird der Steuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert – dadurch variiert die Belastung je nach Standort erheblich.

Rechtsgrundlage: § 16 GewStG Bereich: Unternehmen & Körperschaft

Standortwirkung

Gewerbesteuer-Hebesätze reichen von rund 200 % bis über 500 %. Ein niedriger Hebesatz macht Gemeinden für Unternehmen attraktiv; ein Mindesthebesatz von 200 % verhindert reine Steueroasen.

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Wer legt den Hebesatz fest?

Die jeweilige Gemeinde durch Satzung – daher unterscheidet sich die Belastung von Ort zu Ort.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 16 GewStG – Hebesatz. Gesetze im Internet.
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