Grenzgänger wohnen in einem Staat und arbeiten im benachbarten. Nach den Grenzgängerregelungen einiger DBA (z. B. mit Österreich, Frankreich, Schweiz) bleibt das Besteuerungsrecht – abweichend von der 183-Tage-Regel – beim Wohnsitzstaat.
Voraussetzung Rückkehr
Typisch ist die regelmäßige (oft tägliche) Rückkehr an den Wohnsitz. Überschreitet die Zahl der Nichtrückkehrtage eine Grenze, entfällt der Grenzgängerstatus und das Tätigkeitsstaatsprinzip greift.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Wo zahlt ein Grenzgänger Steuern?
Je nach DBA im Wohnsitzstaat, teils mit einer Abzugsteuer des Tätigkeitsstaats, die angerechnet wird.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

