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Glossar · InternationalesDBA-GrenzgängerregelungenDefinition

Grenzgänger

Arbeitnehmer, der im Ausland arbeitet und täglich zum inländischen Wohnsitz zurückkehrt.

Das Wichtigste in Kürze

Grenzgänger wohnen in einem Staat und arbeiten im benachbarten. Nach den Grenzgängerregelungen einiger DBA (z. B. mit Österreich, Frankreich, Schweiz) bleibt das Besteuerungsrecht – abweichend von der 183-Tage-Regel – beim Wohnsitzstaat.

Rechtsgrundlage: DBA-Grenzgängerregelungen Bereich: Internationales

Voraussetzung Rückkehr

Typisch ist die regelmäßige (oft tägliche) Rückkehr an den Wohnsitz. Überschreitet die Zahl der Nichtrückkehrtage eine Grenze, entfällt der Grenzgängerstatus und das Tätigkeitsstaatsprinzip greift.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Grenzgänger zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wo zahlt ein Grenzgänger Steuern?

Je nach DBA im Wohnsitzstaat, teils mit einer Abzugsteuer des Tätigkeitsstaats, die angerechnet wird.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. BMF – Grenzgängerregelungen. Bundesministerium der Finanzen.
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