Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird der Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz gesondert festgestellt – je nach Objektart im Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren.
Nachweis des niedrigeren Werts
Weicht der festgestellte Wert vom tatsächlichen Verkehrswert ab, kann ein niedrigerer gemeiner Wert durch Gutachten nachgewiesen werden – oft lohnend bei überhöhter typisierter Bewertung.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Grundbesitzwert zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich einen niedrigeren Wert nachweisen?
Ja, durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten lässt sich ein niedrigerer gemeiner Wert belegen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

