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Glossar · Erbschaft & Schenkung§§ 157 ff. BewGDefinition

Grundbesitzwert

Für Erbschaft und Schenkung festgestellter Wert eines Grundstücks.

Das Wichtigste in Kürze

Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird der Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz gesondert festgestellt – je nach Objektart im Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren.

Rechtsgrundlage: §§ 157 ff. BewG Bereich: Erbschaft & Schenkung

Nachweis des niedrigeren Werts

Weicht der festgestellte Wert vom tatsächlichen Verkehrswert ab, kann ein niedrigerer gemeiner Wert durch Gutachten nachgewiesen werden – oft lohnend bei überhöhter typisierter Bewertung.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Grundbesitzwert zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich einen niedrigeren Wert nachweisen?

Ja, durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten lässt sich ein niedrigerer gemeiner Wert belegen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 157 BewG – Feststellung von Grundbesitzwerten. Gesetze im Internet.
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