Beim Kauf eines Grundstücks fällt Grunderwerbsteuer an. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis; der Steuersatz wird von den Ländern festgelegt und liegt zwischen 3,5 % und 6,5 %.
Befreiungen
Steuerfrei sind u. a. Erwerbe zwischen Ehegatten und Verwandten in gerader Linie. Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Anschaffungsnebenkosten und erhöht die AfA-Bemessungsgrundlage des Gebäudeanteils.
| Steuersatz | 3,5 % – 6,5 % (länderabhängig) |
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Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Grunderwerbsteuer zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich die Grunderwerbsteuer absetzen?
Bei vermieteten Objekten wirkt sie über die AfA des Gebäudeanteils; beim selbstgenutzten Eigenheim nicht.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

