Der Grundsteuerwert ersetzt seit der Reform den früheren Einheitswert. Er wird nach den Regeln des Bewertungsgesetzes festgestellt und ist – multipliziert mit Steuermesszahl und Hebesatz – Grundlage der Grundsteuer ab 2025.
Feststellung
Der Grundsteuerwert wird per Feststellungsbescheid gesondert festgestellt. Gegen ihn ist ein eigener Einspruch möglich; Fehler wirken sich auf alle Folgejahre aus. Die Länder wenden teils abweichende Modelle an.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Grundsteuerwert zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich gegen den Grundsteuerwert vorgehen?
Ja, gegen den Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert kann fristgerecht Einspruch eingelegt werden.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

