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Glossar · Grundlagen & System§ 35a Abs. 3 EStGDefinition

Handwerkerleistungen

Steuerermäßigung von 20 % auf Lohnkosten für Handwerkerarbeiten im Haushalt.

Das Wichtigste in Kürze

Für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im eigenen Haushalt lassen sich 20 % der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten (nicht Material) direkt von der Steuer abziehen – maximal 1.200 € pro Jahr.

Rechtsgrundlage: § 35a Abs. 3 EStG Bereich: Grundlagen & System

Voraussetzungen

Erforderlich sind eine Rechnung und unbare Zahlung (Überweisung). Materialkosten sind nicht begünstigt. Neben Handwerkerleistungen bestehen eigene Höchstbeträge für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Eckdaten · Handwerkerleistungen
Ermäßigung20 % der Lohnkosten
Höchstbetrag1.200 €/Jahr

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Zählt die Barzahlung?

Nein, die Zahlung muss unbar erfolgen; Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 35a EStG – Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse. Gesetze im Internet.
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