Für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im eigenen Haushalt lassen sich 20 % der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten (nicht Material) direkt von der Steuer abziehen – maximal 1.200 € pro Jahr.
Voraussetzungen
Erforderlich sind eine Rechnung und unbare Zahlung (Überweisung). Materialkosten sind nicht begünstigt. Neben Handwerkerleistungen bestehen eigene Höchstbeträge für haushaltsnahe Dienstleistungen.
| Ermäßigung | 20 % der Lohnkosten |
|---|---|
| Höchstbetrag | 1.200 €/Jahr |
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Handwerkerleistungen zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Zählt die Barzahlung?
Nein, die Zahlung muss unbar erfolgen; Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

