Mit dem Investitionsabzugsbetrag können kleine und mittlere Betriebe bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten einer geplanten Investition vorab gewinnmindernd abziehen – und so Steuer in die Zukunft verlagern.
Auflösung und Sonderabschreibung
Wird investiert, ist der IAB gewinnerhöhend aufzulösen und mindert die AfA-Bemessungsgrundlage. Unterbleibt die Investition binnen drei Jahren, wird der Abzug rückgängig gemacht (mit Verzinsung). Zusätzlich ist eine Sonderabschreibung möglich.
| Abzug | bis 50 % |
|---|---|
| Investitionszeitraum | 3 Jahre |
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Investitionsabzugsbetrag (IAB) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Betriebe dürfen den IAB nutzen?
Betriebe bis zu einer Gewinngrenze von 200.000 € im Wirtschaftsjahr des Abzugs.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

