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Glossar · Selbständige & Gewinn§ 7g EStGDefinition

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Vorgezogener Gewinnabzug für geplante Investitionen kleiner Betriebe.

Das Wichtigste in Kürze

Mit dem Investitionsabzugsbetrag können kleine und mittlere Betriebe bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten einer geplanten Investition vorab gewinnmindernd abziehen – und so Steuer in die Zukunft verlagern.

Rechtsgrundlage: § 7g EStG Bereich: Selbständige & Gewinn

Auflösung und Sonderabschreibung

Wird investiert, ist der IAB gewinnerhöhend aufzulösen und mindert die AfA-Bemessungsgrundlage. Unterbleibt die Investition binnen drei Jahren, wird der Abzug rückgängig gemacht (mit Verzinsung). Zusätzlich ist eine Sonderabschreibung möglich.

Eckdaten · Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Abzugbis 50 %
Investitionszeitraum3 Jahre

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Welche Betriebe dürfen den IAB nutzen?

Betriebe bis zu einer Gewinngrenze von 200.000 € im Wirtschaftsjahr des Abzugs.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 7g EStG – Investitionsabzugsbeträge. Gesetze im Internet.
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