Zum Anlagevermögen gehören Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauerhaft zu dienen – Maschinen, Gebäude, Fuhrpark. Sie werden über die AfA abgeschrieben, im Gegensatz zum kurzlebigen Umlaufvermögen.
Abgrenzung Umlaufvermögen
Umlaufvermögen (Waren, Vorräte, Forderungen) ist zum Verbrauch oder Verkauf bestimmt und wird nicht planmäßig abgeschrieben. Die Zuordnung beeinflusst Bewertung und Abschreibung.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Investitionsgüter / Anlagevermögen zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Gehört ein Firmenwagen zum Anlagevermögen?
Ja, ein dauerhaft genutzter Firmenwagen zählt zum Anlagevermögen und wird abgeschrieben.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

