Bei der Ist-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer erst, wenn der Kunde zahlt – nicht schon mit Leistungserbringung. Das verbessert die Liquidität und ist auf Antrag für kleinere Unternehmen und Freiberufler möglich.
Abgrenzung zur Soll-Versteuerung
Der Regelfall ist die Soll-Versteuerung (Steuer entsteht mit Leistung). Die Ist-Versteuerung setzt einen Antrag und das Unterschreiten einer Umsatzgrenze bzw. die Freiberufler-Eigenschaft voraus.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Ist-Versteuerung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wer darf die Ist-Versteuerung nutzen?
Unternehmer unterhalb der Umsatzgrenze sowie Freiberufler, jeweils auf Antrag beim Finanzamt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

