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Glossar · Umsatzsteuer§ 20 UStGDefinition

Ist-Versteuerung

Umsatzsteuer entsteht erst mit Zahlungseingang, nicht mit Rechnungsstellung.

Das Wichtigste in Kürze

Bei der Ist-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer erst, wenn der Kunde zahlt – nicht schon mit Leistungserbringung. Das verbessert die Liquidität und ist auf Antrag für kleinere Unternehmen und Freiberufler möglich.

Rechtsgrundlage: § 20 UStG Bereich: Umsatzsteuer

Abgrenzung zur Soll-Versteuerung

Der Regelfall ist die Soll-Versteuerung (Steuer entsteht mit Leistung). Die Ist-Versteuerung setzt einen Antrag und das Unterschreiten einer Umsatzgrenze bzw. die Freiberufler-Eigenschaft voraus.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Ist-Versteuerung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wer darf die Ist-Versteuerung nutzen?

Unternehmer unterhalb der Umsatzgrenze sowie Freiberufler, jeweils auf Antrag beim Finanzamt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 20 UStG – Berechnung nach vereinnahmten Entgelten. Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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