Das Investmentsteuergesetz bestimmt, wie Fonds und Anleger besteuert werden. Auf Fondsebene fällt eine Vorbelastung an, die beim Anleger über die Teilfreistellung ausgeglichen wird; laufend greift die Vorabpauschale.
Systematik seit 2018
Seit der Reform 2018 werden inländische Fonds auf bestimmte Erträge selbst besteuert. Der Anleger versteuert Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne über die Abgeltungsteuer, gemindert um die Teilfreistellung.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Investmentsteuergesetz (InvStG) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Warum die Teilfreistellung?
Sie kompensiert die Vorbelastung auf Fondsebene und vermeidet so eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

