Erträge aus kapitalbildenden Lebensversicherungen sind steuerpflichtig. Bei Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr und mindestens zwölf Jahren Laufzeit wird nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz besteuert (Halbeinkünfte).
Alt- und Neuverträge
Für vor 2005 abgeschlossene Verträge gelten großzügigere Regeln (oft steuerfrei). Neuverträge unterliegen der Abgeltungsteuer bzw. bei Erfüllen der 12/62-Regel der hälftigen tariflichen Besteuerung.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Kapitallebensversicherung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wann ist die Auszahlung begünstigt?
Bei Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr wird nur der halbe Ertrag besteuert.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

