Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren. Sie unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer.
Verlustverrechnung
Verluste dürfen nur mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden; Aktienveräußerungsverluste sogar nur mit Aktiengewinnen. Nicht genutzte Verluste werden vorgetragen. Es gilt der Sparer-Pauschbetrag.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Kapitalvermögen (Einkünfte) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich Aktienverluste mit Zinsen verrechnen?
Nein, Verluste aus Aktienverkäufen sind nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechenbar.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

