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Glossar · Kapital & Anlage§ 20 EStGDefinition

Kapitalvermögen (Einkünfte)

Einkunftsart für Zinsen, Dividenden und Wertpapiergewinne.

Das Wichtigste in Kürze

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren. Sie unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer.

Rechtsgrundlage: § 20 EStG Bereich: Kapital & Anlage

Verlustverrechnung

Verluste dürfen nur mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden; Aktienveräußerungsverluste sogar nur mit Aktiengewinnen. Nicht genutzte Verluste werden vorgetragen. Es gilt der Sparer-Pauschbetrag.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Kapitalvermögen (Einkünfte) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich Aktienverluste mit Zinsen verrechnen?

Nein, Verluste aus Aktienverkäufen sind nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechenbar.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 20 EStG – Kapitalvermögen. Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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