Überlässt ein Gesellschafter der Personengesellschaft Wirtschaftsgüter (z. B. ein Grundstück) oder gewährt er ein Darlehen, gehören diese zum Sonderbetriebsvermögen. Vergütungen dafür sind Teil seiner gewerblichen Einkünfte.
Sondervergütungen
Miet-, Zins- oder Tätigkeitsvergütungen der Gesellschaft an den Gesellschafter werden dem Gewinnanteil hinzugerechnet (Sondervergütungen) und in der gesonderten Feststellung erfasst – sie mindern nicht den steuerlichen Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Kapitalkontenverzinsung / Sonderbetriebsvermögen zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Warum ist Sonderbetriebsvermögen wichtig?
Weil dessen stille Reserven steuerverstrickt sind und Vergütungen als gewerbliche Einkünfte des Gesellschafters gelten.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

