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Glossar · Unternehmen & Körperschaft§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStGDefinition

Kapitalkontenverzinsung / Sonderbetriebsvermögen

Wirtschaftsgüter eines Gesellschafters, die der Personengesellschaft dienen.

Das Wichtigste in Kürze

Überlässt ein Gesellschafter der Personengesellschaft Wirtschaftsgüter (z. B. ein Grundstück) oder gewährt er ein Darlehen, gehören diese zum Sonderbetriebsvermögen. Vergütungen dafür sind Teil seiner gewerblichen Einkünfte.

Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Bereich: Unternehmen & Körperschaft

Sondervergütungen

Miet-, Zins- oder Tätigkeitsvergütungen der Gesellschaft an den Gesellschafter werden dem Gewinnanteil hinzugerechnet (Sondervergütungen) und in der gesonderten Feststellung erfasst – sie mindern nicht den steuerlichen Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Kapitalkontenverzinsung / Sonderbetriebsvermögen zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Warum ist Sonderbetriebsvermögen wichtig?

Weil dessen stille Reserven steuerverstrickt sind und Vergütungen als gewerbliche Einkünfte des Gesellschafters gelten.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 15 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Gesetze im Internet.
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