Bei der Kettenschenkung wird Vermögen zunächst an eine nahe Person (z. B. den Ehegatten) und von dieser weiter an das eigentliche Ziel (z. B. das Schwiegerkind) verschenkt – um höhere Freibeträge mehrfach zu nutzen.
Anerkennung
Die Gestaltung ist zulässig, wenn der Zwischenerwerber frei über das Vermögen verfügen kann und nicht zur Weitergabe verpflichtet ist. Andernfalls droht die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Ist die Kettenschenkung erlaubt?
Ja, sofern der Zwischenempfänger tatsächlich frei entscheiden kann und keine Weitergabeverpflichtung besteht.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

