Für Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 250 € (brutto) genügen erleichterte Angaben: Name und Anschrift des Leistenden, Datum, Leistungsbeschreibung, Entgelt und Steuersatz. Sie berechtigen dennoch zum Vorsteuerabzug.
Entfallende Angaben
Nicht erforderlich sind Angaben zum Leistungsempfänger, die Steuernummer/USt-IdNr. und eine fortlaufende Rechnungsnummer. Für höhere Beträge gelten die vollständigen Pflichtangaben der Rechnung.
| Grenze | 250 € brutto |
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Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Kleinbetragsrechnung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Reicht ein Kassenbon für den Vorsteuerabzug?
Ja, wenn er die Anforderungen an eine Kleinbetragsrechnung bis 250 € erfüllt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

