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Glossar · Umsatzsteuer§ 33 UStDVDefinition

Kleinbetragsrechnung

Rechnung bis 250 € mit reduzierten Pflichtangaben.

Das Wichtigste in Kürze

Für Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 250 € (brutto) genügen erleichterte Angaben: Name und Anschrift des Leistenden, Datum, Leistungsbeschreibung, Entgelt und Steuersatz. Sie berechtigen dennoch zum Vorsteuerabzug.

Rechtsgrundlage: § 33 UStDV Bereich: Umsatzsteuer

Entfallende Angaben

Nicht erforderlich sind Angaben zum Leistungsempfänger, die Steuernummer/USt-IdNr. und eine fortlaufende Rechnungsnummer. Für höhere Beträge gelten die vollständigen Pflichtangaben der Rechnung.

Eckdaten · Kleinbetragsrechnung
Grenze250 € brutto

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Häufige Fragen (FAQ)

Reicht ein Kassenbon für den Vorsteuerabzug?

Ja, wenn er die Anforderungen an eine Kleinbetragsrechnung bis 250 € erfüllt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 33 UStDV – Kleinbetragsrechnungen. Gesetze im Internet.
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