SteuerNest
Begriff suchenZum Glossar
Glossar · Arbeitnehmer & Lohn§ 9 EStG (LStR)Definition

Kontoführungsgebühren-Pauschale

Pauschale von 16 € für beruflich veranlasste Kontoführung.

Das Wichtigste in Kürze

Für die Kontoführung im Zusammenhang mit dem Gehaltskonto erkennt die Finanzverwaltung pauschal 16 € jährlich als Werbungskosten an – ohne Einzelnachweis. Höhere nachgewiesene beruflich veranlasste Gebühren sind ebenfalls abziehbar.

Rechtsgrundlage: § 9 EStG (LStR) Bereich: Arbeitnehmer & Lohn

Einordnung

Die Pauschale zählt in den Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinein und wirkt sich nur aus, wenn dieser insgesamt überschritten wird.

Eckdaten · Kontoführungsgebühren-Pauschale
Pauschale16 €/Jahr

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Kontoführungsgebühren-Pauschale zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich die 16 € nachweisen?

Nein, die Kontoführungspauschale wird ohne Einzelnachweis anerkannt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 9 EStG – Werbungskosten. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

SteuerNest

Noch Fragen zu Kontoführungsgebühren-Pauschale?

Der KI-Assistent erklärt Steuerbegriffe im Zusammenhang deines Falls – rund um die Uhr.

Link kopiert