Für die Kontoführung im Zusammenhang mit dem Gehaltskonto erkennt die Finanzverwaltung pauschal 16 € jährlich als Werbungskosten an – ohne Einzelnachweis. Höhere nachgewiesene beruflich veranlasste Gebühren sind ebenfalls abziehbar.
Einordnung
Die Pauschale zählt in den Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinein und wirkt sich nur aus, wenn dieser insgesamt überschritten wird.
| Pauschale | 16 €/Jahr |
|---|
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Kontoführungsgebühren-Pauschale zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich die 16 € nachweisen?
Nein, die Kontoführungspauschale wird ohne Einzelnachweis anerkannt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

