SteuerNest
Begriff suchenZum Glossar
Glossar · Arbeitnehmer & Lohn§ 8 SGB IV, § 40a EStGDefinition

Minijob

Geringfügige Beschäftigung mit pauschaler Besteuerung.

Das Wichtigste in Kürze

Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung bis zur Geringfügigkeitsgrenze (dynamisch am Mindestlohn orientiert, 2026 rund 603 €). Der Arbeitgeber führt pauschale Abgaben ab; für den Arbeitnehmer bleibt der Lohn regelmäßig steuerfrei.

Rechtsgrundlage: § 8 SGB IV, § 40a EStG Bereich: Arbeitnehmer & Lohn

Pauschalierung

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit 2 % pauschalieren (inkl. Kirchensteuer und Soli). Auf Wunsch kann der Minijob rentenversicherungspflichtig sein. Übersteigt der Lohn die Grenze, beginnt der Midijob.

Eckdaten · Minijob
Grenze 2026ca. 603 €/Monat
Pauschsteuer2 %

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Minijob zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben?

Bei Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber nicht; nur bei individueller Besteuerung nach Steuerklasse.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 40a EStG – Pauschalierung für Teilzeitkräfte. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

SteuerNest

Noch Fragen zu Minijob?

Der KI-Assistent erklärt Steuerbegriffe im Zusammenhang deines Falls – rund um die Uhr.

Link kopiert