Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung bis zur Geringfügigkeitsgrenze (dynamisch am Mindestlohn orientiert, 2026 rund 603 €). Der Arbeitgeber führt pauschale Abgaben ab; für den Arbeitnehmer bleibt der Lohn regelmäßig steuerfrei.
Pauschalierung
Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit 2 % pauschalieren (inkl. Kirchensteuer und Soli). Auf Wunsch kann der Minijob rentenversicherungspflichtig sein. Übersteigt der Lohn die Grenze, beginnt der Midijob.
| Grenze 2026 | ca. 603 €/Monat |
|---|---|
| Pauschsteuer | 2 % |
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben?
Bei Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber nicht; nur bei individueller Besteuerung nach Steuerklasse.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

