Mieteinnahmen zählen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Steuerpflichtig ist der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten wie AfA, Schuldzinsen und Erhaltungsaufwand.
Umlagen und Kaution
Umlagen (Nebenkostenvorauszahlungen) gehören zu den Einnahmen, die weitergeleiteten Kosten zu den Werbungskosten. Die Kaution ist zunächst kein Ertrag. Bei verbilligter Vermietung an Angehörige ist die 66-%-Grenze zu beachten.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Ist die Kaution steuerpflichtig?
Nein, die Mietkaution ist treuhänderisch verwahrtes Geld und kein steuerpflichtiger Ertrag.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

