Der Midijob liegt im Übergangsbereich oberhalb des Minijobs (rund 603 € bis 2.000 € monatlich). Die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers steigen gleitend an, sodass der Übergang aus dem Minijob nicht abrupt belastet.
Steuerliche Behandlung
Anders als beim Minijob wird der Lohn regulär nach Steuerklasse besteuert und ist in der Steuererklärung anzugeben. Die reduzierten Beiträge betreffen nur die Sozialversicherung.
| Übergangsbereich | ca. 603,01 – 2.000 € |
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Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Zahle ich im Midijob weniger Steuern?
Reduziert werden die Sozialabgaben, nicht die Lohnsteuer; diese richtet sich nach der Steuerklasse.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

