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Glossar · Arbeitnehmer & Lohn§ 20 SGB IVDefinition

Midijob

Beschäftigung im Übergangsbereich mit reduzierten Sozialabgaben.

Das Wichtigste in Kürze

Der Midijob liegt im Übergangsbereich oberhalb des Minijobs (rund 603 € bis 2.000 € monatlich). Die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers steigen gleitend an, sodass der Übergang aus dem Minijob nicht abrupt belastet.

Rechtsgrundlage: § 20 SGB IV Bereich: Arbeitnehmer & Lohn

Steuerliche Behandlung

Anders als beim Minijob wird der Lohn regulär nach Steuerklasse besteuert und ist in der Steuererklärung anzugeben. Die reduzierten Beiträge betreffen nur die Sozialversicherung.

Eckdaten · Midijob
Übergangsbereichca. 603,01 – 2.000 €

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Häufige Fragen (FAQ)

Zahle ich im Midijob weniger Steuern?

Reduziert werden die Sozialabgaben, nicht die Lohnsteuer; diese richtet sich nach der Steuerklasse.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 20 SGB IV – Übergangsbereich. Gesetze im Internet.
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